
Expat Center Vienna
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1010 Wien
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In Österreich gibt es eine Meldepflicht. Wenn Sie nach Wien (bzw. auch innerhalb Wiens) übersiedeln, also Ihren ordentlichen Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen ab- bzw. anmelden. Das können Sie ganz einfach bei jedem magistratischen Bezirksamt in Wien erledigen.

In Österreich gibt es eine Meldepflicht. Wenn Sie nach Wien (bzw. auch innerhalb Wiens) übersiedeln, also Ihren ordentlichen Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen ab- bzw. anmelden. Das können Sie ganz einfach bei jedem magistratischen Bezirksamt in Wien erledigen.
Der Großteil der Wiener Wohnungen sind Mietwohnungen. Die meisten Wohnungen (jedenfalls alle in Altbauten) unterliegen dem „Mietrechtsgesetz“, das bezüglich maximaler Höhe der Miete (je nach Ausstattungskategorie) und der Möglichkeit einer zeitlichen Befristung des Mietvertrages genaue Regelungen kennt. Die Regelungen des Mieterschutzes, die das Mietrechtsgesetz bietet, sind oft zu wenig bekannt. Deshalb empfiehlt es sich, den Mietvertrag von fachkundigen Personen durchsehen zu lassen.
Siehe Mieterhilfsorganisationen
Neben den „normalen“ Mietwohnungen gibt es auch Mietwohnungen von Wohnbaugenossenschaften. Für diese Wohnungen zahlt man zu Beginn einen größeren Betrag als Baukostenzuschuss. Rechtlich stehen Genossenschaftswohnungen auch Personen offen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind. Dies gilt auch für geförderte Genossenschaftswohnungen. Es gibt verschiedene Formen der Förderungen für einkommensschwache Familien/Personen.
Hier finden Sie einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten und Links zu gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften.
Wohnungen in Gemeindebauten stehen ÖsterreicherInnen, EU-BürgerInnen, SchweizerInnen und Drittstaatsangehörigen zur Verfügung, die im Besitz des von der MA 35 ausgestellten Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EG“ sind.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen. Damit Sie als AusländerInnen einen Kaufvertrag gültig abschließen können, brauchen Sie allerdings eine behördliche Genehmigung. Dafür zuständig ist die
MA 35 – Referat „Grunderwerb“
Dresdner Straße 93, 1200 Wien
Tel: +43 (0)1 4000 35241, Fax: +43 (0)1 4000 99 35240
Mo – Fr 8.00 – 15.00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung
www.zuwanderer.wien.at
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