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Am 1.5.2011 endet für die 2004 zur Europäischen Union beigetretenen Staaten die Übergangsfrist zur Beschäftigungsbewilligung. Was bedeutet das für Expatriates?
Die vor wenigen Wochen abgelaufene erste Dekade des neuen Jahrtausends brachte nicht nur die Fortsetzung der politischen Entwicklung der 90er Jahre, die wie wohl kein anderes Jahrzehnt die Europäische Landkarte verändert haben. Viele jener Staaten, die oft erst wenige Jahre zuvor in dieser Form gegründet wurden bzw. grundlegende Veränderungsprozesse durchlaufen hatten, traten im Mai 2004, bzw. im Jänner 2007 der Europäischen Union bei.
Während manche der Grundfreiheiten Europas auch für diese Staaten damit sofort wirksam wurden, wie beispielsweise die Reisefreiheit, und deren Bürger ab sofort ohne Einschränkungen Österreich z.B. als touristische Gäste besuchen konnten, wurde im Bereich der Beschäftigungsbewilligung Übergangsregelungen eingezogen, die den österreichischen Arbeitsmarkt vor einer befürchteten Überschwemmung von Arbeitskräften aus diesen „neuen“ EU-Staaten schützten sollten.
Ab 01.05.2011 sind diese Übergangsregelungen jedoch zumindest für die BürgerInnen der im Jahr 2004 der EU beigetretenen Staaten Geschichte. Sie können sich ab diesem Stichtag unabhängig von ihrer Qualifikation oder einer bestimmten Branche in Österreich niederlassen und jede Tätigkeit als ArbeitnehmerInnen in Österreich aufnehmen, für die sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen bzw. vom Dienstgeber als geeignet angesehen werden.
Diese Neuerung wird sich nach Meinung der ExpertInnen der Wirtschaftsagentur Wien für Expatriates vor allem in den folgenden Bereichen positiv auswirken:
Herrscht ab sofort nun totale Freiheit? Nicht ganz …. Die neu gewonnen Freiheiten für die Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten bedeuten die Gleichstellung mit den Bürgern der „alten“ Mitgliedsstaaten, nicht jedoch das Ende aller Einschränkungen und Pflichten.
„Beschäftigungsfreiheit – Bitte warten!“ heißt es im Übrigen noch für weitere 3 Jahre für die BürgerInnen Bulgariens und Rumäniens. Diese Staaten sind erst am 1.1.2007 der EU beigetreten. Die Übergangsregelungen für die Öffnung des Österreichischen Arbeitsmarktes bleiben daher noch bis zum 31.12.2013 aufrecht.
Nähere Informationen zu den genannten Regelungen und einen ersten Überblick über die möglichen Ausnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem beim Arbeitsmarktservice AMS (http://www.ams.at/sfu/14186.html), sowie bei der Wirtschaftskammer Österreich (http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=129).
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